Bild: Regula Jantos

Bildungsmittel

Was sind Bildungsmaßnahmen?

Bildungsmaßnahmen sind Angebote, die nach dem Jugendförderunsgesetz in Niedersachsen förderungsfähig sind. Dazu gehören z.B. JuLeiCa-Schulungen und Fortbildungen, politische Bildungsangebote, Präventionsschulungen uvm.

Infos dazu hier:

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Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich die Kirchenkreisjugenddienste bzw. die Geschäftsstellen der Verbände eigener Prägung. Möchten Sie eine Bildungsmaßnahme durchführen, sind diese Ihre ersten Ansprechpartner:innen vor Ort.
  • Überörtlicher Charakter: mind. 4-5 Kirchengemeinden oder 4 Orstteile einer Gemeinde/StadtVoraussetzungen
  • Umfang: mind. 6 Stunden. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, außer sie haben jeweils 6 Stunden Programm, dann gelten sie als zwei Tage.
  • Anzahl: mind. 10 Teilnehmer:innen, max. 40 (plus Leitung)
  • Nicht gefördert werden: Maßnahmen mit überwiegend religiösem oder verbandsspezifischem Inhalt (z.B. Klausurtage, Konfi- oder Kindergottesdienstarbeit)

Abrechnung

  • Abgabefrist: Abgabe aller Unterlagen spätestens 6 Wochen nach Maßnahmenende
  • Nicht förderfähige Posten: Verwaltungskosten, Ausgaben für Alkohol und Pfandgeld werden nicht übernommen und müssen herausgerechnet werden.
  • Einzelbelege müssen nicht eingereicht werden, allerdings sind sie vorzuhalten und auf Aufforderung innerhalb einer Woche vorzulegen.

Einzureichende Unterlagen

  • Teilnehmendenliste
    • eigenhändige Unterschriften der Teilnehmenden
    • Stempel und Unterschrift der Leitung vorne und hinten auf der Liste
    • Bitte alle weiteren Angaben ebenfalls ausfüllen!
  • Programm
    • Sachbericht
    • Tagesplan
  • Einnahmen und Ausgaben
    • Verwendungsnachweis mit Stempel und Unterschrift der Leitung (bitte sonstige Zuwendungen nicht vergessen)
    • Zusammenstellung der Ein- und Ausgaben, gestempelt und unterschrieben vom Kirchenkreisamt/der zuständigen Verwaltungsstelle

Ansprechpartnerin

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Sylvia Kaste

Verwaltungsangestellte