Bild: Regula Jantos

Fördermittel

Fördermittel, die über das Landesjugendpfarramt beantragt werden können

Die Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramts verwaltet öffentliche und kirchliche Fördermittel. Antragsberechtigt für öffentliche Fördermittel sind die Kirchenkreisjugenddienste innerhalb der hannoverschen Landeskirche. Kirchliche Mittel können auch von kirchlichen Regionen und Kirchengemeinden direkt im Landesjugendpfarramt beantragt werden. Folgende Mittel werden für 2025 vergeben:

Für Bildungsmaßnahmen(z.B. Juleica-Kurse) gibt es Fördermittel des Landes Niedersachsen, die wir verwalten. 
Förderung: 10€/Tag + Teilnehmer:in (6€ bei Tagesveranstaltungen)

Weitere Infos

Für Anschaffungen, die in den Kirchenkreisen für die Durchführung der Jugendarbeit benötigt werden, können ebenfalls Gelder des Landes im Landesjugendpfarramt beantragt werden (so genannte "Verwaltungskosten"). Die Anträge können mit einer Kostenkalkulation formlos beim Landesjugendpfarramt gestellt werden.
Förderung: 30% der Anschaffungskosten

Fahrten für junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren werden aus Mitteln der Landeskirche gefördert.
Förderung: 3,50€/Tag + Teilnehmer:in (Grundförderung)
+ 2,50€/Tag + Teilnehmer:in (bei besonders nachhaltigen Freizeiten)
+ 1,-€/Tag + Teilnehmer:in (bei Freizeiten mit Selbstversorgung)

Zu den Antragsunterlagen

Über die Jugendkollekte können Projekte gefördert werden, die keine sonstige Förderung erhalten. Es gibt verschiedene weitere Kriterien, die in den Richtlinien eingesehen werden können.
Förderung: variiert je nach Projekt (siehe Richtlinien)

Zu den Antragsunterlagen

Über die Jugendkollekte "Schnittstelle" werden Projekte gefördert, die die Verbindung von Konfi- und Jugendarbeit voranbringen. Dabei braucht es eine Darstellung, inwiefern das Projekt dies gewährleistet.
Förderung: 1/3 der Gesamtkosten, max. 2.500,-€

Zu den Antragsunterlagen

Alle Juleica-Inhaber:innen erhalten über die Jugendkollekte bei Teilnahme an Maßnahmen in Trägerschaft der Evangelischen Jugend einen Zuschuss.
Förderung: 10 % der Teilnahmegebühr (mindestens 3,- €, maximal 50,-€)

Zu den Antragsunterlagen

Jugendliche und junge Erwachsene können ihre Ideen für Aktionen, Freizeiten und Projekte mit 18 bis 30-Jährigen fördern lassen.
Förderung: Bis zu 3.000,-€

Zu den Antragsunterlagen

Das Förderprogramm stellt Mittel zur Verfügung, um Räume in eurer Gemeinde, aber auch außerhalb zu gestalten.
Förderung: Bis zu 3.000,-€

Zu den Antragsunterlagen

Hinweis: Die Vergabe der Mittel aus den landeskirchlichen Jugendkollekten verantwortet der Haushalts- und Finanzausschuss der Landesjugendkammer.
Diese Mittel sind von der Verfügbarkeit und der Förderhöhe her jeweils von den in der Synode beschlossenen Haushalten abhängig und können von daher variieren.

Weitere Fördermöglichkeiten

  • Projekte: Zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten (z.B. Integration, „Genderpädagogik“, „4 Generation“) werden immer wieder Fördergelder auf Landes-, Bundes- und auch europäischer Ebene bereitgestellt. Sie werden auf jugendpolitischer Ebene eingeworben und dann in der Landeskirche in Gemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen beworben. Neben der Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramtes ist hier die aejn verantwortlich.
  • Internationale Jugendarbeit: Der Bereich der internationalen Jugendarbeit speist sich hauptsächlich aus Mitteln des Bundesjugendplans. Er wird über die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) eingeworben. Die Antragstellung wird durch das Landesjugendpfarramt betreut. Ansprechpartnerin ist Franziska Horn.
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen auch kommunale Mittel zur Verfügung, die vor Ort bei den Landkreisen und Kommunen beantragt werden können. In der Regel können hier die Kirchenkreisjugenddienste vor Ort weiterhelfen.
  • Jugendarbeit und Schule: Es stehen Mittel für die Arbeit in Projekten an der Schnittstelle von Jugendarbeit und Schule zur Verfügung. Infos hier.
  • „Tage zur Orientierung“: Maßnahmen im Bereich „Tage zur Orientierung“ werden unterstützt. Infos hier.

Ansprechpartner:innen

rossi_2015_600_nf_l_JS5_6380
Bernd Rossi

Geschäftsführer des Landesjugendpfarramtes
Diakon

JFG-Seminare und landeskirchliche Jugendkollekten

Kaste-2023-l-studioline-photography-5d6e3c98
Sylvia Kaste
Tel.: 0511 1241-579
Fax: 0511 1241-145

Verwaltungsangestellte

Freizeitanträge und mit Freizeiten verbundene Inklusionsanträge

Hinnerk Scheppelmann

Verwaltungsangestellter

Internationale Begegnung und Tage zur Orientierung

N.N