Fördermittel, die über das Landesjugendpfarramt beantragt werden können
Die Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramts verwaltet öffentliche und kirchliche Fördermittel. Antragsberechtigt für öffentliche Fördermittel sind die Kirchenkreisjugenddienste innerhalb der hannoverschen Landeskirche. Kirchliche Mittel können auch von kirchlichen Regionen und Kirchengemeinden direkt im Landesjugendpfarramt beantragt werden. Folgende Mittel werden für 2025 vergeben:
Für Bildungsmaßnahmen(z.B. Juleica-Kurse) gibt es Fördermittel des Landes Niedersachsen, die wir verwalten.
Förderung: 10€/Tag + Teilnehmer:in (6€ bei Tagesveranstaltungen)
Für Anschaffungen, die in den Kirchenkreisen für die Durchführung der Jugendarbeit benötigt werden, können ebenfalls Gelder des Landes im Landesjugendpfarramt beantragt werden (so genannte "Verwaltungskosten"). Die Anträge können mit einer Kostenkalkulation formlos beim Landesjugendpfarramt gestellt werden.
Förderung: 30% der Anschaffungskosten
Fahrten für junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren werden aus Mitteln der Landeskirche gefördert.
Förderung: 3,50€/Tag + Teilnehmer:in (Grundförderung)
+ 2,50€/Tag + Teilnehmer:in (bei besonders nachhaltigen Freizeiten)
+ 1,-€/Tag + Teilnehmer:in (bei Freizeiten mit Selbstversorgung)
Über die Jugendkollekte können Projekte gefördert werden, die keine sonstige Förderung erhalten. Es gibt verschiedene weitere Kriterien, die in den Richtlinien eingesehen werden können.
Förderung: variiert je nach Projekt (siehe Richtlinien)
Über die Jugendkollekte "Schnittstelle" werden Projekte gefördert, die die Verbindung von Konfi- und Jugendarbeit voranbringen. Dabei braucht es eine Darstellung, inwiefern das Projekt dies gewährleistet.
Förderung: 1/3 der Gesamtkosten, max. 2.500,-€
Alle Juleica-Inhaber:innen erhalten über die Jugendkollekte bei Teilnahme an Maßnahmen in Trägerschaft der Evangelischen Jugend einen Zuschuss.
Förderung: 10 % der Teilnahmegebühr (mindestens 3,- €, maximal 50,-€)
Jugendliche und junge Erwachsene können ihre Ideen für Aktionen, Freizeiten und Projekte mit 18 bis 30-Jährigen fördern lassen.
Förderung: Bis zu 3.000,-€
Das Förderprogramm stellt Mittel zur Verfügung, um Räume in eurer Gemeinde, aber auch außerhalb zu gestalten.
Förderung: Bis zu 3.000,-€