Die Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramts verwaltet die öffentlichen und kirchlichen Fördermittel. Antragsberechtigt für öffentliche Fördermittel sind die Kirchenkreisjugenddienste innerhalb der hannoverschen Landeskirche. Kirchliche Mittel können außer über die Kirchenkreisjugenddienste auch von kirchlichen Regionen und Kirchengemeinden direkt im Landesjugendpfarramt beantragt werden.
Öffentliche Fördermittel für …
- Bildungsmaßnahmen/Verwaltungskosten: Für Bildungsmaßnahmen wie zum Beispiel Juleica-Kurse und Anschaffungen, die in den Kirchenkreisen für die Durchführung der Arbeit benötigt werden, können Gelder im Landesjugendpfarramt beantragt werden.
- Projekte: Zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten (z.B. Integration, „Genderpädagogik“, „Generation 2.0“) werden immer mal wieder Fördergelder auf Landes-, Bundes- und auch europäischer Ebene bereitgestellt. Sie werden auf jugendpolitischer Ebene eingeworben und dann in der Landeskirche in Gemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen beworben. Neben der Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramtes ist hier die AEJN verantwortlich.
- Internationale Jugendarbeit: Der Bereich der internationalen Jugendarbeit speist sich hauptsächlich aus Mitteln des Bundesjugendplans. Er wird über die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) eingeworben. Die Antragstellung wird durch das Landesjugendpfarramt betreut.
- Arbeit mit Kindern und Jugendlichen: Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen stehen auch kommunale Mittel zur Verfügung, die vor Ort bei den Landkreisen und Kommunen beantragt werden können.
- Freizeiten: Gefördert werden Freizeiten mit bestimmten Schwerpunkten (besondere Bedingungen).
- Jugendarbeit und Schule: Es stehen Mittel für die Arbeit in Projekten an der Schnittstelle von Jugendarbeit und Schule zur Verfügung.
- „Tage zur Orientierung“: Maßnahmen im Bereich „Tage zur Orientierung“ werden unterstützt.
- Verschiedenes: Die Vergabe der Mittel aus den landeskirchlichen Jugendkollekten verantwortet der Haushalts- und Finanzausschuss der Landesjugendkammer.
Diese Mittel sind von der Verfügbarkeit und der Förderhöhe her jeweils von den in der Synode beschlossenen Haushalten abhängig und können von daher variieren!